Zwölf Spiele Sperre für Daniel Gomez

Daniel Gomez vom Zweitbundesligisten Alemannia Aachen wurde am 15. Januar 2004 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch (Poing) wegen eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Richtlinien mit einer Sperre von zwölf Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Dabei wurden die bereits ausgesetzten fünf Spiele angerechnet. Das bedeutet, dass Gomez noch für die nächsten sieben Meisterschaftsspiele, nicht aber für DFB-Pokalspiele gesperrt ist. Darüber hinaus ist Gomez bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt. Von der Anklage des Dopings wurde der Aachener vom DFB-Sportgericht indes freigesprochen.

Der DFB-Kontrollausschuss unter Vorsitz von Horst Hilpert (Bexbach) hatte am 1. Dezember ein Verfahren gegen Daniel Gomez wegen eines Dopingvergehens eingeleitet. Die A-Probe des Spielers, die nach der Zweitbundesliga-Begegnung vom 9. November 2003 gegen Arminia Bielefeld (2:0) genommen worden war, enthielt Methylprednisolon. Der Wirkstoff gehört der Gruppe der Glukokostereoide an, der nicht intramuskulär wohl aber lokal verabreicht werden darf. Daniel Gomez und Alemannia Aachen verzichteten auf die Öffnung der B-Probe.

Beim ersten Verhandlungstag am 16. Dezember konnte das DFB-Sportgericht keine Entscheidung fällen, da der damals nicht anwesende behandelnde Arzt des französischen Spielers noch als zentraler Zeuge gehört werden musste. Dr. Benoit Sosson konnte am zweiten Verhandlungstag dem Sportgericht glaubhaft darstellen, dass es sich bei der von ihm vorgenommen Behandlung um eine zulässige lokale Behandlung an der verletzten Sehne gehandelt hat.

"Die erhebliche Sperre von zwölf Meisterschaftsspielen wurde ausgesprochen, weil Daniel Gomez anlässlich der Dopingkontrolle vorsätzlich unvollständige und falsche Angaben über die erfolgte Behandlung gemacht hat", erklärte Dr. Rainer Koch in der Urteilsbegründung.

Arminia Bielefeld hatte nach Bekanntwerden des Falles fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingelegt, über den nach Rechtskraft des Dopingverfahrens gegen Gomez durch das Sportgericht entschieden werden soll.

[mh]


[bild1]Daniel Gomez vom Zweitbundesligisten Alemannia Aachen wurde am 15. Januar 2004 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch (Poing) wegen eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Richtlinien mit einer Sperre von zwölf Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Dabei wurden die bereits ausgesetzten fünf Spiele angerechnet. Das bedeutet, dass Gomez noch für die nächsten sieben Meisterschaftsspiele, nicht aber für DFB-Pokalspiele gesperrt ist. Darüber hinaus ist Gomez bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt. Von der Anklage des Dopings wurde der Aachener vom DFB-Sportgericht indes freigesprochen.



Der DFB-Kontrollausschuss unter Vorsitz von Horst Hilpert (Bexbach) hatte am 1. Dezember ein Verfahren gegen Daniel Gomez wegen eines Dopingvergehens eingeleitet. Die A-Probe des Spielers, die nach der Zweitbundesliga-Begegnung vom 9. November 2003 gegen Arminia Bielefeld (2:0) genommen worden war, enthielt Methylprednisolon. Der Wirkstoff gehört der Gruppe der Glukokostereoide an, der nicht intramuskulär wohl aber lokal verabreicht werden darf. Daniel Gomez und Alemannia Aachen verzichteten auf die Öffnung der B-Probe.



Beim ersten Verhandlungstag am 16. Dezember konnte das DFB-Sportgericht keine Entscheidung fällen, da der damals nicht anwesende behandelnde Arzt des französischen Spielers noch als zentraler Zeuge gehört werden musste. Dr. Benoit Sosson konnte am zweiten Verhandlungstag dem Sportgericht glaubhaft darstellen, dass es sich bei der von ihm vorgenommen Behandlung um eine zulässige lokale Behandlung an der verletzten Sehne gehandelt hat.



"Die erhebliche Sperre von zwölf Meisterschaftsspielen wurde ausgesprochen, weil Daniel Gomez anlässlich der Dopingkontrolle vorsätzlich unvollständige und falsche Angaben über die erfolgte Behandlung gemacht hat", erklärte Dr. Rainer Koch in der Urteilsbegründung.



Arminia Bielefeld hatte nach Bekanntwerden des Falles fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingelegt, über den nach Rechtskraft des Dopingverfahrens gegen Gomez durch das Sportgericht entschieden werden soll.