Zwei Spiele Sperre und Geldstrafe für Hamburgs Leibold

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tim Leibold vom Zweitbundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Leibold war in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 1. März 2021 von Schiedsrichter Deniz Aytekin (Oberasbach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tim Leibold vom Zweitbundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Leibold war in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 1. März 2021 von Schiedsrichter Deniz Aytekin (Oberasbach) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.