Zwei Spiele Sperre und Geldstrafe für Düsseldorfs Ginczek

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Daniel Ginczek vom Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Ginczek war in der 87. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Darmstadt 98 am 6. Mai 2022 von Schiedsrichter Florian Badstübner (Nürnberg) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Daniel Ginczek vom Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Ginczek war in der 87. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Darmstadt 98 am 6. Mai 2022 von Schiedsrichter Florian Badstübner (Nürnberg) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.