Zwei Spiele Sperre und 8000 Euro Strafe für Hamburgs Königsdörffer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ransford Königsdörffer vom Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Königsdörffer war in der 89. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Darmstadt 98 am 19. August 2022 von Schiedsrichter Robert Schröder (Hannover) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ransford Königsdörffer vom Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Königsdörffer war in der 89. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Darmstadt 98 am 19. August 2022 von Schiedsrichter Robert Schröder (Hannover) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.