Zwei Spiele Sperre und 3000 Euro Geldstrafe für Bochums Ganvoula

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Silvere Ganvoula vom Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Ganvoula war in der 84. Minute des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 3. Februar 2019 von Schiedsrichter Robert Schröder (Hannover) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Silvere Ganvoula vom Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Ganvoula war in der 84. Minute des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 3. Februar 2019 von Schiedsrichter Robert Schröder (Hannover) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.