Zwei Spiele Sperre und 20.000 Euro Geldstrafe für Unions Hübner

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Florian Hübner vom 1. FC Union Berlin nach den Vorkommissen in der Schlussphase des Bundesligaspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am vergangenen Freitag wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Zudem muss der Berliner, der dem damit rechtskräftigen Urteil bereits zugestimmt hat, eine Geldstrafe von 20.000 Euro zahlen.

Hübner hatte zuvor gegenüber dem ermittelnden DFB-Kontrollausschuss zu seiner verbalen Auseinandersetzung mit Gegenspieler Nadiem Amiri angegeben, von diesem mit Worten provoziert worden zu sein und dann eine anderslautende Äußerung getätigt zu haben als diejenige, die in der Öffentlichkeit kolportiert wurde. Dass die Wortwahl eine andere war, konnte während der Ermittlungen des Kontrollausschusses auch Nadiem Amiri nicht ausschließen.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt: "Der Nachweis einer rassistisch motivierten oder diskriminierenden Handlung konnte nicht erbracht werden. Dem Sportgericht ist ferner bekannt, dass sich Hübner und Amiri am Tag nach dem Spiel wechselseitig für das jeweilige Fehlverhalten entschuldigt und der gegenseitigen Wertschätzung versichert haben."

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Florian Hübner vom 1. FC Union Berlin nach den Vorkommissen in der Schlussphase des Bundesligaspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am vergangenen Freitag wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Zudem muss der Berliner, der dem damit rechtskräftigen Urteil bereits zugestimmt hat, eine Geldstrafe von 20.000 Euro zahlen.

Hübner hatte zuvor gegenüber dem ermittelnden DFB-Kontrollausschuss zu seiner verbalen Auseinandersetzung mit Gegenspieler Nadiem Amiri angegeben, von diesem mit Worten provoziert worden zu sein und dann eine anderslautende Äußerung getätigt zu haben als diejenige, die in der Öffentlichkeit kolportiert wurde. Dass die Wortwahl eine andere war, konnte während der Ermittlungen des Kontrollausschusses auch Nadiem Amiri nicht ausschließen.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt: "Der Nachweis einer rassistisch motivierten oder diskriminierenden Handlung konnte nicht erbracht werden. Dem Sportgericht ist ferner bekannt, dass sich Hübner und Amiri am Tag nach dem Spiel wechselseitig für das jeweilige Fehlverhalten entschuldigt und der gegenseitigen Wertschätzung versichert haben."