Zwei Spiele Sperre für Zwickaus Jensen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Leon Jensen vom Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Jensen war in der 74. Minute des Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 17. Juni 2020 von Schiedsrichter Marco Fritz (Korb) des Feldes verwiesen worden. 

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Leon Jensen vom Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Jensen war in der 74. Minute des Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 17. Juni 2020 von Schiedsrichter Marco Fritz (Korb) des Feldes verwiesen worden. 

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.