Zwei Spiele Sperre für Wolfsburgs Wohlfahrt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lea Wohlfahrt vom Frauen-Zweitbundesligisten VfL Wolfsburg II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Wohlfahrt war in der 4. Minute des Frauen-Zweitligaspiels gegen die SG 99 Andernach am 8. Dezember 2019 von Schiedsrichterin Franziska Brückner (Wechselburg) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lea Wohlfahrt vom Frauen-Zweitbundesligisten VfL Wolfsburg II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Wohlfahrt war in der 4. Minute des Frauen-Zweitligaspiels gegen die SG 99 Andernach am 8. Dezember 2019 von Schiedsrichterin Franziska Brückner (Wechselburg) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.