Zwei Spiele Sperre für Wehen Wiesbadens Benedikt Röcker

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Benedikt Röcker vom Zweitligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Röcker war in der 79. Minute des Zweitligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 21. September 2019 von Schiedsrichter Patrick Alt (Illingen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Benedikt Röcker vom Zweitligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Röcker war in der 79. Minute des Zweitligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 21. September 2019 von Schiedsrichter Patrick Alt (Illingen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.