Zwei Spiele Sperre für Union Berlins Rapp

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Nicolai Rapp vom Zweitligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Rapp war in der 70. Minute des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 20. April 2019 von Schiedsrichter Dr. Martin Thomsen (Kleve) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Nicolai Rapp vom Zweitligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Rapp war in der 70. Minute des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 20. April 2019 von Schiedsrichter Dr. Martin Thomsen (Kleve) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.