Zwei Spiele Sperre für Sindelfingens Müller

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Nina Müller vom Frauen-Zweitbundesligisten VfL Sindelfingen Ladies im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Gruppenspiel der Relegationsrunde zur 2. Frauen-Bundesliga sowie einem Meisterschaftsspiel der ersten Frauen-Mannschaft ihres jeweiligen Vereins, für den sie in der neuen Saison spielberechtigt ist, belegt. Darüber hinaus ist sie bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Müller war in der 88. Minute des Gruppenspiels der Relegationsrunde zur 2. Frauen-Bundesliga gegen den Magdeburger FFC am 27. Mai 2018 von Schiedsrichterin Kristina Steckermeier (Landshut) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Nina Müller vom Frauen-Zweitbundesligisten VfL Sindelfingen Ladies im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Gruppenspiel der Relegationsrunde zur 2. Frauen-Bundesliga sowie einem Meisterschaftsspiel der ersten Frauen-Mannschaft ihres jeweiligen Vereins, für den sie in der neuen Saison spielberechtigt ist, belegt. Darüber hinaus ist sie bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Müller war in der 88. Minute des Gruppenspiels der Relegationsrunde zur 2. Frauen-Bundesliga gegen den Magdeburger FFC am 27. Mai 2018 von Schiedsrichterin Kristina Steckermeier (Landshut) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.