Zwei Spiele Sperre für Rostocks Schünemann

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sascha Schünemann vom Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Schünemann bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Schünemann war in der 41. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 1. Februar 2014 von Schiedsrichter Tobias Stieler (Hamburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sascha Schünemann vom Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Schünemann bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Schünemann war in der 41. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 1. Februar 2014 von Schiedsrichter Tobias Stieler (Hamburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.