Zwei Spiele Sperre für Paul von 1860

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Herbert Paul vom Drittligisten 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Paul war in der 80. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Ingolstadt am 4. Juli 2020 von Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Herbert Paul vom Drittligisten 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Paul war in der 80. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Ingolstadt am 4. Juli 2020 von Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.