Zwei Spiele Sperre für Paderborns Holtmann

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Gerrit Holtmann vom Bundesligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Holtmann war in der 33. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 2. Februar 2020 von Schiedsrichter Patrick Ittrich (Hamburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Gerrit Holtmann vom Bundesligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Holtmann war in der 33. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 2. Februar 2020 von Schiedsrichter Patrick Ittrich (Hamburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.