Zwei Spiele Sperre für Niederkirchens Götz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kristin Götz vom Frauen-Zweitbundesligisten 1. FFC Niederkirchen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Götz bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Götz war in der Nachspielzeit des Frauen-Zweitbundesligaspiels gegen den FSV Hessen Wetzlar am 26. März 2017 von Schiedsrichterin Svenja Pleuß (Schwarme) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise ihr Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kristin Götz vom Frauen-Zweitbundesligisten 1. FFC Niederkirchen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist Götz bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Götz war in der Nachspielzeit des Frauen-Zweitbundesligaspiels gegen den FSV Hessen Wetzlar am 26. März 2017 von Schiedsrichterin Svenja Pleuß (Schwarme) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise ihr Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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