DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Münchner Kwadwo

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Leroy Kwadwo vom Drittligisten 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Kwadwo war in der 44. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Saarbrücken am 20. April 2024 von Schiedsrichterin Fabienne Michel des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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