Zwei Spiele Sperre für Meppens Rolfes

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Nina Rolfes vom Frauen-Zweitligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Rolfes war in der 78. Minute des Zweitligaspiels bei Eintracht Frankfurt II am 5. Mai 2024 von Schiedsrichterin Sonja Reßler des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise ihr Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Nina Rolfes vom Frauen-Zweitligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Rolfes war in der 78. Minute des Zweitligaspiels bei Eintracht Frankfurt II am 5. Mai 2024 von Schiedsrichterin Sonja Reßler des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise ihr Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.