Zwei Spiele Sperre für Meppens Mühlenbrock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Emma Mühlenbrock vom Frauen-Zweitbundesligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Mühlenbrock war in der 34. Minute des Frauen-Zweitbundesligaspiels beim BV Cloppenburg am 15. Oktober 2017 von Schiedsrichterin Jacqueline Herrmann (Hamburg) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Emma Mühlenbrock vom Frauen-Zweitbundesligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Mühlenbrock war in der 34. Minute des Frauen-Zweitbundesligaspiels beim BV Cloppenburg am 15. Oktober 2017 von Schiedsrichterin Jacqueline Herrmann (Hamburg) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.