Zwei Spiele Sperre für Meppenerin Klimas

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kathrin Klimas vom Frauen-Zweitbundesligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist sie bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins bzw. dessen Tochtergesellschaft gesperrt.

In der 30. Spielminute des Frauen-Zweitligaspiels gegen den 1. FFC Turbine Potsdam am 21. April 2019 wurde die Meppener Torhüterin Klimas aufgrund einer Notbremse von Schiedsrichterin Wiebke Schneider des Feldes verwiesen.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kathrin Klimas vom Frauen-Zweitbundesligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist sie bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins bzw. dessen Tochtergesellschaft gesperrt.

In der 30. Spielminute des Frauen-Zweitligaspiels gegen den 1. FFC Turbine Potsdam am 21. April 2019 wurde die Meppener Torhüterin Klimas aufgrund einer Notbremse von Schiedsrichterin Wiebke Schneider des Feldes verwiesen.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.