Zwei Spiele Sperre für Mannheims Nennhuber

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kevin Nennhuber vom Regionalligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Entscheidungsspiel um den Aufstieg in die 3. Liga sowie einem Meisterschaftsspiel der ersten Mannschaft in der Spielzeit 2017/2018 belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Nennhuber war in der 85. Minute des Aufstiegs-Playoffhinspiels gegen den SV Meppen am 28. Mai 2017 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kevin Nennhuber vom Regionalligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Entscheidungsspiel um den Aufstieg in die 3. Liga sowie einem Meisterschaftsspiel der ersten Mannschaft in der Spielzeit 2017/2018 belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Nennhuber war in der 85. Minute des Aufstiegs-Playoffhinspiels gegen den SV Meppen am 28. Mai 2017 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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