Zwei Spiele Sperre für Karlsruhes Ben-Hatira

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Änis Ben-Hatira vom Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Ben-Hatira war in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 8. März 2020 von Schiedsrichter Christian Dingert (Lebecksmühle) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Änis Ben-Hatira vom Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Ben-Hatira war in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 8. März 2020 von Schiedsrichter Christian Dingert (Lebecksmühle) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.