Zwei Spiele Sperre für Kaiserslauterns Zuck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hendrick Zuck vom Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Zuck war in der 49. Minute des Zweitligaspiels gegen den SC Paderborn 07 am 12. August 2022 von Schiedsrichter Dr. Matthias Jöllenbeck (Müllheim) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hendrick Zuck vom Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Zuck war in der 49. Minute des Zweitligaspiels gegen den SC Paderborn 07 am 12. August 2022 von Schiedsrichter Dr. Matthias Jöllenbeck (Müllheim) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.