Zwei Spiele Sperre für Kaiserslauterns Senger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marvin Senger vom Drittligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Senger war in der 41. Minute des Drittligaspiels gegen Waldhof Mannheim am 11. September 2021 von Schiedsrichter Florian Heft (Neuenkirchen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marvin Senger vom Drittligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Senger war in der 41. Minute des Drittligaspiels gegen Waldhof Mannheim am 11. September 2021 von Schiedsrichter Florian Heft (Neuenkirchen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.