Zwei Spiele Sperre für Hornschuh vom BVB II

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marc Hornschuh vom Drittligisten Borussia Dortmund II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Hornschuh bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Hornschuh war in der 74. Minute des Drittliga-Meisterschaftsspiels gegen den SC Fortuna Köln am 20. September 2014 von Schiedsrichter Thorsten Schriever (Dorum) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marc Hornschuh vom Drittligisten Borussia Dortmund II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Hornschuh bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Hornschuh war in der 74. Minute des Drittliga-Meisterschaftsspiels gegen den SC Fortuna Köln am 20. September 2014 von Schiedsrichter Thorsten Schriever (Dorum) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.