Zwei Spiele Sperre für Hoffenheims Degen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Celina Degen vom Frauen-Zweitligisten TSG Hoffenheim II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen die Gegnerin in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Degen war in der 30. Minute des Zweitligaspiels bei der SG 99 Andernach am 28. März 2021 von Schiedsrichterin Davina Haupt (Poppenhausen) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskärftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Celina Degen vom Frauen-Zweitligisten TSG Hoffenheim II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen die Gegnerin in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Degen war in der 30. Minute des Zweitligaspiels bei der SG 99 Andernach am 28. März 2021 von Schiedsrichterin Davina Haupt (Poppenhausen) des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskärftig.