Zwei Spiele Sperre für Halles Reddemann

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sören Reddemann vom Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Reddemann war in der 84. Minute des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 24. März 2023 von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sören Reddemann vom Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Reddemann war in der 84. Minute des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 24. März 2023 von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

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