Zwei Spiele Sperre für Halles Lindenhahn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Toni Lindenhahn vom Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Lindenhahn war in der 24. Minute des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 30. März 2019 von Schiedsrichter Florian Lechner (Hornstorf) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Toni Lindenhahn vom Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Lindenhahn war in der 24. Minute des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 30. März 2019 von Schiedsrichter Florian Lechner (Hornstorf) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.