Zwei Spiele Sperre für Großaspachs Gipson

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ken Gipson vom Drittligisten SG Sonnenhof Großaspach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Gipson war in der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 21. Dezember 2019 von Schiedsrichter Wolfgang Haslberger (St. Wolfgang) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ken Gipson vom Drittligisten SG Sonnenhof Großaspach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Gipson war in der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 21. Dezember 2019 von Schiedsrichter Wolfgang Haslberger (St. Wolfgang) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.