Zwei Spiele Sperre für Bremens Hausicke

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lina Hausicke vom Frauen-Zweitbundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins bzw. dessen Tochtergesellschaft gesperrt.

Hausicke war in der 85. Minute des Frauen-Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 15. September 2019 von Schiedsrichterin Sarah Willms des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lina Hausicke vom Frauen-Zweitbundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins bzw. dessen Tochtergesellschaft gesperrt.

Hausicke war in der 85. Minute des Frauen-Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 15. September 2019 von Schiedsrichterin Sarah Willms des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.