Zwei Spiele Sperre für Braunschweigs Rütten

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Nils Rütten vom Drittligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Rütten war in der 21. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 13. März 2019 von Schiedsrichter Christian Dietz (München) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Nils Rütten vom Drittligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Rütten war in der 21. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 13. März 2019 von Schiedsrichter Christian Dietz (München) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.