Zwei Spiele Sperre für Borussia Mönchengladbachs Christopher Lenz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Christopher Lenz vom Borussia Mönchengladbach II wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Regionalliga West belegt. Darüber hinaus ist Lenz bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Lenz war während des Spiels zwischen dem FC Hennef 05 und Borussia Mönchengladbach II am 1. März 2015 nach einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall von Schiedsrichter Thorben Siewer (Drolshagen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Christopher Lenz vom Borussia Mönchengladbach II wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Regionalliga West belegt. Darüber hinaus ist Lenz bis zum Ablauf der Sperre für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Lenz war während des Spiels zwischen dem FC Hennef 05 und Borussia Mönchengladbach II am 1. März 2015 nach einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall von Schiedsrichter Thorben Siewer (Drolshagen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.