Zwei Spiele Sperre für Bochums Bapoh

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ulrich Bapoh vom Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Bapoh war in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels gegen Wehen Wiesbaden am 24. August 2019 von Schiedsrichter Daniel Schlager (Hügelsheim) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ulrich Bapoh vom Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Bapoh war in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels gegen Wehen Wiesbaden am 24. August 2019 von Schiedsrichter Daniel Schlager (Hügelsheim) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.