Zwei Spiele Innenraumverbot und Geldstrafe für Mannheims Kientz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jochen Kientz, Sportlicher Leiter des Drittligisten Waldhof Mannheim, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele der 3. Liga belegt. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro zahlen.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Sportliche Leiter darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Kientz hatte sich in der 25. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 11. September 2021 unsportlich am Spielfeldrand und gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und war vom Unparteiischen Florian Heft (Neuenkirchen) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Mannheimer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jochen Kientz, Sportlicher Leiter des Drittligisten Waldhof Mannheim, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele der 3. Liga belegt. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro zahlen.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Sportliche Leiter darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Kientz hatte sich in der 25. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 11. September 2021 unsportlich am Spielfeldrand und gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und war vom Unparteiischen Florian Heft (Neuenkirchen) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Mannheimer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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