Zwei Spiele Innenraumverbot und Geldstrafe für Bielefelds Geschäftsführer Arabi

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Samir Arabi, den Geschäftsführer Sport des Zweitligisten Arminia Bielefeld, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Bielefelder Meisterschaftsspiele und einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Geschäftsführer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Arabi hatte sich in der Halbzeitpause des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 5. November 2022 auf dem Weg in den Kabinentrakt und in der Schiedsrichterkabine fortgesetzt unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und war anschließend vom Unparteiischen Patrick Alt (Illingen) für den Rest des Spieles aus dem Innenraum verwiesen worden.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat Samir Arabi fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Samir Arabi, den Geschäftsführer Sport des Zweitligisten Arminia Bielefeld, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Bielefelder Meisterschaftsspiele und einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Geschäftsführer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Arabi hatte sich in der Halbzeitpause des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 5. November 2022 auf dem Weg in den Kabinentrakt und in der Schiedsrichterkabine fortgesetzt unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und war anschließend vom Unparteiischen Patrick Alt (Illingen) für den Rest des Spieles aus dem Innenraum verwiesen worden.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat Samir Arabi fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.