Zwei Spiele Innenraumverbot für Duisburgs Torwarttrainer Beuckert

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sven Beuckert, den Torwarttrainer des Drittligisten MSV Duisburg, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwarttrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Beuckert hatte in der 30. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Bayern München II am 8. Dezember 2019 den Ball absichtlich in Richtung eines Münchner Spielers geschossen und war daraufhin von Schiedsrichter Asmir Osmanagic (Stuttgart) mit der Roten Karte des Innenraums verwiesen worden.

Der Duisburger Torwarttrainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sven Beuckert, den Torwarttrainer des Drittligisten MSV Duisburg, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwarttrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Beuckert hatte in der 30. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Bayern München II am 8. Dezember 2019 den Ball absichtlich in Richtung eines Münchner Spielers geschossen und war daraufhin von Schiedsrichter Asmir Osmanagic (Stuttgart) mit der Roten Karte des Innenraums verwiesen worden.

Der Duisburger Torwarttrainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.