Zwei Pokalspiele Sperre für Nürnbergs Flick

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Florian Flick vom Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Flick war in der 120. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 8. Februar 2023 von Schiedsrichter Dr. Matthias Jöllenbeck (Freiburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Florian Flick vom Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Flick war in der 120. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 8. Februar 2023 von Schiedsrichter Dr. Matthias Jöllenbeck (Freiburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.