Zwei Pokalspiele Sperre für Halles Berko

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Erich Berko vom Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre für die nächsten zwei für ihn anstehenden Pflicht-Vereinspokalspiele der ersten Herren-Mannschaft seines Vereins auf Landesverbands- oder DFB-Ebene belegt sowie, bis zum Ablauf dieser Sperre, für alle anderen Pokalspiele gesperrt

Berko war in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 12. August 2023 von Schiedsrichter Florian Exner des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Erich Berko vom Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre für die nächsten zwei für ihn anstehenden Pflicht-Vereinspokalspiele der ersten Herren-Mannschaft seines Vereins auf Landesverbands- oder DFB-Ebene belegt sowie, bis zum Ablauf dieser Sperre, für alle anderen Pokalspiele gesperrt

Berko war in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 12. August 2023 von Schiedsrichter Florian Exner des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.