Zwei DFB-Pokalspiele Sperre für Frankfurts David Abraham

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat David Abraham vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für die nächsten zwei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt. Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit dem Ablauf der Spielzeit 2019/2020, also zum 30. Juni 2020.

Abraham war in der 22. Minute des DFB-Pokalspiels beim TuS Erndtebrück am 12. August 2017 von Schiedsrichter Benedikt Kempkes (Thür) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat David Abraham vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre für die nächsten zwei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt. Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit dem Ablauf der Spielzeit 2019/2020, also zum 30. Juni 2020.

Abraham war in der 22. Minute des DFB-Pokalspiels beim TuS Erndtebrück am 12. August 2017 von Schiedsrichter Benedikt Kempkes (Thür) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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