Zwei Pokalspiele Sperre für Eintracht Frankfurts Fernandes

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Gelson Fernandes vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre für die nächsten zwei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt. Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2019/2020, also zum 30. Juni 2020.

Fernandes war in der 81. Minute des DFB-Pokalspiels beim FC Schalke 04 am 18. April 2018 von Schiedsrichter Robert Hartmann (Wangen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Gelson Fernandes vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre für die nächsten zwei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt. Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2019/2020, also zum 30. Juni 2020.

Fernandes war in der 81. Minute des DFB-Pokalspiels beim FC Schalke 04 am 18. April 2018 von Schiedsrichter Robert Hartmann (Wangen) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.