Zwei Pokalspiele Sperre für den Mainzer Latza

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Danny Latza vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre für die nächsten zwei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Latza war in der 82. Minute des DFB-Pokalspiels bei Eintracht Frankfurt am 7. Februar 2018 von Schiedsrichter Deniz Aytekin (Oberasbach) des Feldes verwiesen worden.

Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2019/2020, also zum 30. Juni 2020.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Danny Latza vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre für die nächsten zwei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Latza war in der 82. Minute des DFB-Pokalspiels bei Eintracht Frankfurt am 7. Februar 2018 von Schiedsrichter Deniz Aytekin (Oberasbach) des Feldes verwiesen worden.

Eine noch nicht verbüßte Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2019/2020, also zum 30. Juni 2020.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.