Zwei Geldstrafen für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt am Main hat Drittligist Hansa Rostock in mündlicher Verhandlung unter Vorsitz von Stephan Oberholz wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Höhe von 10.140 Euro und 12.285 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon Beträge in Höhe von 3.400 Euro und 4.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Der Nachweis darüber ist gegenüber dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 zu führen.

Unmittelbar vor dem Anpfiff des Drittligaspiels beim SC Preußen Münster am 12. März 2019 waren im Rostocker Zuschauerbereich mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt sowie mindestens vier Raketen abgeschossen worden, wodurch sich der Anstoß um eine knappe Minute verzögerte. Zudem hatten Rostocker Zuschauer vor Beginn der Drittligabegegnung beim 1. FC Kaiserslautern am 21. April 2019 mindestens fünf Rauchtöpfe, zwei Bengalische Fackeln sowie 20 Böller gezündet.

Das Sportgericht hatte Hansa Rostock am  13. Juni 2019 im Einzelrichterverfahren  dafür unter Erhöhung der Regelstrafen aus dem Strafzumessungsleitfaden mit Geldstrafen in Höhe von 11.700 Euro und 14.175 Euro belegt. Gegen die Einzelrichterurteile hatte Rostock fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt. Mit seinem Einspruch rügte Hansa Rostock die Erhöhung der Regelstrafe aufgrund der Vorbelastung des Klubs als nicht angemessen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt am Main hat Drittligist Hansa Rostock in mündlicher Verhandlung unter Vorsitz von Stephan Oberholz wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Höhe von 10.140 Euro und 12.285 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon Beträge in Höhe von 3.400 Euro und 4.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Der Nachweis darüber ist gegenüber dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 zu führen.

Unmittelbar vor dem Anpfiff des Drittligaspiels beim SC Preußen Münster am 12. März 2019 waren im Rostocker Zuschauerbereich mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt sowie mindestens vier Raketen abgeschossen worden, wodurch sich der Anstoß um eine knappe Minute verzögerte. Zudem hatten Rostocker Zuschauer vor Beginn der Drittligabegegnung beim 1. FC Kaiserslautern am 21. April 2019 mindestens fünf Rauchtöpfe, zwei Bengalische Fackeln sowie 20 Böller gezündet.

Das Sportgericht hatte Hansa Rostock am  13. Juni 2019 im Einzelrichterverfahren  dafür unter Erhöhung der Regelstrafen aus dem Strafzumessungsleitfaden mit Geldstrafen in Höhe von 11.700 Euro und 14.175 Euro belegt. Gegen die Einzelrichterurteile hatte Rostock fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt. Mit seinem Einspruch rügte Hansa Rostock die Erhöhung der Regelstrafe aufgrund der Vorbelastung des Klubs als nicht angemessen.

Das Urteil ist rechtskräftig.