Zwei Freundschaftsspiele Sperre für Frankfurts Abraham

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat David Abraham vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Freundschaftsspielen der Lizenzmannschaft belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Freundschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Abraham war in der 25. Minute des Freundschaftsspiels gegen Flamengo Rio de Janeiro am 12. Januar 2019 in Orlando von Schiedsrichter Madzic Coric (USA) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat David Abraham vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Freundschaftsspielen der Lizenzmannschaft belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Freundschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Abraham war in der 25. Minute des Freundschaftsspiels gegen Flamengo Rio de Janeiro am 12. Januar 2019 in Orlando von Schiedsrichter Madzic Coric (USA) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.