Zwanziger begrüßt Hoyzer-Urteil: "Manipulation kein Kavaliersdelikt"

Dr. Theo Zwanziger, der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), hat das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (BGH) im Wett- und Manipulationsskandal begrüßt. Der BGH verwarf am Freitag in Leipzig in höchster Instanz die Revision der Verteidigung und bestätigte das Urteil des Landgerichtes Berlin. Demnach muss der ehemalige Schiedsrichter Robert Hoyzer wegen Beihilfe zum Betrug für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis.

Der Hauptangeklagte Ante Sapina, der hohe Geldbeträge auf von ihm mit Hilfe von Robert Hoyzer manipulierte Fußballspiele gewettet hatte, muss – wie von den Berliner Richtern entschieden – für zwei Jahre und elf Monate ins Gefängnis. Damit ist der Wett- und Manipulationsskandal abgeschlossen. Hoyzer selbst war in Leipzig nicht anwesend und wurde durch seinen Anwalt Thomas Hermes vertreten.

In einer ersten Stellungnahme nach der Urteilsverkündung äußerte DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger zur Entscheidung des 5. Strafsenats: "Der von der Staatsanwaltschaft geforderte Freispruch hätte in die Orientierungslosigkeit gerade für junge Menschen geführt. Der Bundesgerichtshof hat nun aber festgestellt, dass ein juristischer Freispruch nicht drin war. Dieses Urteil macht deutlich, dass Manipulation im Fußball kein Kavaliersdelikt oder Ganoventum, sondern strafbarer Betrug ist. Es hat daher für das Ansehen des deutschen Fußballs auch im Ausland eine positive Bedeutung."

Zwanziger verdeutlichte, dass es im Deutschen Fußball-Bund besonders um Orientierung für junge Sportler und Schiedsrichter gehe: "Es gibt viele positive Beispiele wie unseren ehemaligen Weltschiedsrichter Dr. Markus Merk. Mit Robert Hoyzer gibt es aber auch ein negatives Beispiel, dessen Weg junge Leute nicht gehen sollten. Es ist ein Weg, den auch die Gesellschaft ächtet - dafür ist das BGH-Urteil ein klares Signal."

Bei der Aufarbeitung des Wett- und Manipulationsskandals, so der DFB-Präsident weiter, gehe der Schiedsrichterausschuss des DFB mit Volker Roth an der Spitze in Zusammenarbeit mit anderen DFB-Ausschüssen verstärkt auf diese Thematik ein. "Der Charakter von jungen Schiedsrichtern wird seitdem noch genauer hinterfragt", sagte Dr. Zwanziger im Hinblick auf die Betreuung der Unparteiischen. "Bei einem Schiedsrichter muss nicht nur die Leistung stimmen, er muss auch Charakter haben."

In der Revisionsverhandlung am Leipziger BGH hatte zuvor überraschend neben der Verteidigung auch Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider als Vertreter der Bundesanwaltschaft für Freispruch plädiert. "Dieser Antrag eines Bundesanwaltes war aus DFB-Sicht fahrlässig. Die darin ausgedrückte Rechtsauffassung deckte sich nicht mit unserem Rechtsempfinden", sagte Zwanziger. Der 5. Strafsenat unter Vorsitz von Richter Clemens Basdorf schloss sich der DFB-Sichtweise an und lehnte folglich die von Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorgebrachten Argumente ab. [cm]


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Dr. Theo Zwanziger, der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), hat das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (BGH) im Wett- und Manipulationsskandal begrüßt. Der BGH verwarf am Freitag in Leipzig in höchster Instanz die Revision der Verteidigung und bestätigte das Urteil des Landgerichtes Berlin. Demnach muss der ehemalige Schiedsrichter Robert Hoyzer wegen Beihilfe zum Betrug für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis.



Der Hauptangeklagte Ante Sapina, der hohe Geldbeträge auf von ihm mit Hilfe von Robert Hoyzer manipulierte Fußballspiele gewettet hatte, muss – wie von den Berliner Richtern entschieden – für zwei Jahre und elf Monate ins Gefängnis. Damit ist der Wett- und Manipulationsskandal abgeschlossen. Hoyzer selbst war in Leipzig nicht anwesend und wurde durch seinen Anwalt Thomas Hermes vertreten.



In einer ersten Stellungnahme nach der Urteilsverkündung äußerte DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger zur Entscheidung des 5. Strafsenats: "Der von der Staatsanwaltschaft geforderte Freispruch hätte in die Orientierungslosigkeit gerade für junge Menschen geführt. Der Bundesgerichtshof hat nun aber festgestellt, dass ein juristischer Freispruch nicht drin war. Dieses Urteil macht deutlich, dass Manipulation im Fußball kein Kavaliersdelikt oder Ganoventum, sondern strafbarer Betrug ist. Es hat daher für das Ansehen des deutschen Fußballs auch im Ausland eine positive Bedeutung."




Zwanziger verdeutlichte, dass es im Deutschen Fußball-Bund besonders um Orientierung für junge Sportler und Schiedsrichter gehe: "Es gibt viele positive Beispiele wie unseren ehemaligen Weltschiedsrichter Dr. Markus Merk. Mit Robert Hoyzer gibt es aber auch ein negatives Beispiel, dessen Weg junge Leute nicht gehen sollten. Es ist ein Weg, den auch die Gesellschaft ächtet - dafür ist das BGH-Urteil ein klares Signal."



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Bei der Aufarbeitung des Wett- und Manipulationsskandals, so der DFB-Präsident weiter, gehe der Schiedsrichterausschuss des DFB mit Volker Roth an der Spitze in Zusammenarbeit mit anderen DFB-Ausschüssen verstärkt auf diese Thematik ein. "Der Charakter von jungen Schiedsrichtern wird seitdem noch genauer hinterfragt", sagte Dr. Zwanziger im Hinblick auf die Betreuung der Unparteiischen. "Bei einem Schiedsrichter muss nicht nur die Leistung stimmen, er muss auch Charakter haben."



In der Revisionsverhandlung am Leipziger BGH hatte zuvor überraschend neben der Verteidigung auch Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider als Vertreter der Bundesanwaltschaft für Freispruch plädiert. "Dieser Antrag eines Bundesanwaltes war aus DFB-Sicht fahrlässig. Die darin ausgedrückte Rechtsauffassung deckte sich nicht mit unserem Rechtsempfinden", sagte Zwanziger. Der 5. Strafsenat unter Vorsitz von Richter Clemens Basdorf schloss sich der DFB-Sichtweise an und lehnte folglich die von Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorgebrachten Argumente ab.