"Wir gehen in die Berufung"

Nach dem Verfahren vor dem Landgericht Augsburg gaben die Rechtsanwälte Christian Schertz und Simon Bergmann folgende Erklärung ab:

"Als Rechtsanwälte vom Präsidenten des DFB Dr. Theo Zwanziger im Verfahren vor dem Landgericht Augsburg kündigen wir bereits jetzt nach Anhörung der Urteilsgründe Berufung gegen die Entscheidung an. Das Landgericht verkennt nach unserer Auffassung den Umstand, dass es sich bei der Äußerung um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Die Meinungsäußerungsfreiheit muss auch für Herrn Dr. Zwanziger gelten, der im Rahmen seiner Funktion Bewertungen vornehmen darf und muss. Herr Dr. Zwanziger hatte regelmäßig im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit darauf hingewiesen, dass er mit seiner Äußerung keinen direkten Vergleich zwischen den Vorwürfen im Zusammenhang mit der Katholischen Kirche und denen, die gegenüber Herrn Amerell erhoben werden, vornehmen wollte. Vielmehr hatte Herr Dr. Zwanziger mit seiner Äußerung allein den Mut von Herrn Kempter bewertet, ein System aufzudecken, was nicht gewollte Abhängigkeiten im bisherigen Schiedsrichtersystem aufwies. Nur in diesem Zusammenhang erklärte er, dass es in anderen Organisationen längere Zeit dauere, bis Beteiligte den Mut finden, Missstände aufzudecken, egal welchen Inhalt sie haben.

Wir haben daher auch Herrn Dr. Zwanziger definitiv empfohlen, einen Vergleich abzulehnen, der zur Folge gehabt hätte, die Äußerung, die für uns von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, nicht mehr zu verbreiten. Wir sehen dem weiteren Verlauf des Verfahrens daher auch insoweit optimistisch entgegen, als wir davon ausgehen, dass das zuständige Oberlandesgericht die allein richtige rechtliche Bewertung der in Streit stehenden Aussage vornehmen wird und das Urteil aufhebt. In dieser Form ist das Urteil ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und darf keinen Bestand haben."

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Nach dem Verfahren vor dem Landgericht Augsburg gaben die Rechtsanwälte Christian Schertz und Simon Bergmann folgende Erklärung ab:

"Als Rechtsanwälte vom Präsidenten des DFB Dr. Theo Zwanziger im Verfahren vor dem Landgericht Augsburg kündigen wir bereits jetzt nach Anhörung der Urteilsgründe Berufung gegen die Entscheidung an. Das Landgericht verkennt nach unserer Auffassung den Umstand, dass es sich bei der Äußerung um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Die Meinungsäußerungsfreiheit muss auch für Herrn Dr. Zwanziger gelten, der im Rahmen seiner Funktion Bewertungen vornehmen darf und muss. Herr Dr. Zwanziger hatte regelmäßig im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit darauf hingewiesen, dass er mit seiner Äußerung keinen direkten Vergleich zwischen den Vorwürfen im Zusammenhang mit der Katholischen Kirche und denen, die gegenüber Herrn Amerell erhoben werden, vornehmen wollte. Vielmehr hatte Herr Dr. Zwanziger mit seiner Äußerung allein den Mut von Herrn Kempter bewertet, ein System aufzudecken, was nicht gewollte Abhängigkeiten im bisherigen Schiedsrichtersystem aufwies. Nur in diesem Zusammenhang erklärte er, dass es in anderen Organisationen längere Zeit dauere, bis Beteiligte den Mut finden, Missstände aufzudecken, egal welchen Inhalt sie haben.

Wir haben daher auch Herrn Dr. Zwanziger definitiv empfohlen, einen Vergleich abzulehnen, der zur Folge gehabt hätte, die Äußerung, die für uns von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, nicht mehr zu verbreiten. Wir sehen dem weiteren Verlauf des Verfahrens daher auch insoweit optimistisch entgegen, als wir davon ausgehen, dass das zuständige Oberlandesgericht die allein richtige rechtliche Bewertung der in Streit stehenden Aussage vornehmen wird und das Urteil aufhebt. In dieser Form ist das Urteil ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und darf keinen Bestand haben."