Weitere Spielverlegung in der 3. Liga

Die Spielleitung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat eine weitere Partie vom 7. Spieltag der 3. Liga verlegt. Die Begegnung zwischen dem FSV Zwickau und Halleschen FC wird nicht am 4. September, sondern am Mittwoch, 15. September, ausgetragen. Am Donnerstag war bereits das Spiel des SC Freiburg II gegen Eintracht Braunschweig auf Mittwoch, 22. September, verlegt worden. Anpfiff ist jeweils um 19 Uhr, MagentaSport überträgt beide Spiele live.

Die Neuterminierung der Partie zwischen Zwickau und Halle folgt einer zwingenden Vorgabe der Sicherheitsbehörden. Die veränderte Konstellation hat sich aufgrund einsatzbezogener Belastungsspitzen der Sicherheitskräfte für das Wochenende vom 3. bis 5. September in Sachsen ergeben.

Die Verlegung des Spiels zwischen dem SC Freiburg II und Eintracht Braunschweig war tags zuvor einem Antrag der Freiburger gefolgt. Grundlage der Entscheidung war §34 der DFB-Spielordnung. Dort ist verankert, dass ein Klub, der einen Spieler für eine Auswahlmannschaft des DFB abstellen muss, das Recht hat, die Absetzung eines für ihn in dem Zeitraum angesetzten Spiels zu verlangen. Voraussetzung dafür ist in der 3. Liga, dass es sich nicht um einen Lizenzspieler handelt und der Akteur nicht mehr für den Jugendbereich spielberechtigt ist.

[jb]

Die Spielleitung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat eine weitere Partie vom 7. Spieltag der 3. Liga verlegt. Die Begegnung zwischen dem FSV Zwickau und Halleschen FC wird nicht am 4. September, sondern am Mittwoch, 15. September, ausgetragen. Am Donnerstag war bereits das Spiel des SC Freiburg II gegen Eintracht Braunschweig auf Mittwoch, 22. September, verlegt worden. Anpfiff ist jeweils um 19 Uhr, MagentaSport überträgt beide Spiele live.

Die Neuterminierung der Partie zwischen Zwickau und Halle folgt einer zwingenden Vorgabe der Sicherheitsbehörden. Die veränderte Konstellation hat sich aufgrund einsatzbezogener Belastungsspitzen der Sicherheitskräfte für das Wochenende vom 3. bis 5. September in Sachsen ergeben.

Die Verlegung des Spiels zwischen dem SC Freiburg II und Eintracht Braunschweig war tags zuvor einem Antrag der Freiburger gefolgt. Grundlage der Entscheidung war §34 der DFB-Spielordnung. Dort ist verankert, dass ein Klub, der einen Spieler für eine Auswahlmannschaft des DFB abstellen muss, das Recht hat, die Absetzung eines für ihn in dem Zeitraum angesetzten Spiels zu verlangen. Voraussetzung dafür ist in der 3. Liga, dass es sich nicht um einen Lizenzspieler handelt und der Akteur nicht mehr für den Jugendbereich spielberechtigt ist.