Vollständiger Zuschauerausschluss für 1860

Nach den schweren Zuschauer-Vorkommnissen im Relegationsrückspiel gegen Jahn Regensburg am 30. Mai 2017 und weiteren Verfehlungen bei fünf anderen Partien hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Regionalligisten TSV 1860 München zu einem Meisterschaftsspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit ("Geisterspiel") verurteilt. Beim Heimspiel gegen den 1. FC Nürnberg II am 1. August 2017 müssen demnach sämtliche Zuschauerbereiche geschlossen bleiben. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

In den letzten zehn Minuten des Relegationsrückspiels gegen Regensburg hatten Münchner Zuschauer versucht, den Platz zu stürmen, was von der Polizei verhindert werden konnte. Die Begegnung musste für eine Viertelstunde unterbrochen werden. Während und nach der Unterbrechung wurden zahlreiche Gegenstände wie etwa Fahnenstangen, Bierbecher und herausgerissene Sitzteile auf das Spielfeld geworfen.

Zuschauer-Vorkommnisse bereits im Hinspiel

Schon im Relegationshinspiel bei Jahn Regensburg am 26. Mai 2017 hatten sich Münchner Zuschauer daneben benommen, indem sie Pyrotechnik zündeten und teilweise auf das Spielfeld warfen und schossen. Zudem flogen Becher aus dem Gästeblock Richtung Rasen.

Pyrotechnische Vorkommnisse gab es darüber hinaus während der Zweitligaspiele bei Fortuna Düsseldorf am 31. März 2017, bei Erzgebirge Aue am 9. April 2017, bei Dynamo Dresden am 5. Mai 2017 und beim 1. FC Heidenheim am 21. Mai 2017.

[mm]

Nach den schweren Zuschauer-Vorkommnissen im Relegationsrückspiel gegen Jahn Regensburg am 30. Mai 2017 und weiteren Verfehlungen bei fünf anderen Partien hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Regionalligisten TSV 1860 München zu einem Meisterschaftsspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit ("Geisterspiel") verurteilt. Beim Heimspiel gegen den 1. FC Nürnberg II am 1. August 2017 müssen demnach sämtliche Zuschauerbereiche geschlossen bleiben. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

In den letzten zehn Minuten des Relegationsrückspiels gegen Regensburg hatten Münchner Zuschauer versucht, den Platz zu stürmen, was von der Polizei verhindert werden konnte. Die Begegnung musste für eine Viertelstunde unterbrochen werden. Während und nach der Unterbrechung wurden zahlreiche Gegenstände wie etwa Fahnenstangen, Bierbecher und herausgerissene Sitzteile auf das Spielfeld geworfen.

Zuschauer-Vorkommnisse bereits im Hinspiel

Schon im Relegationshinspiel bei Jahn Regensburg am 26. Mai 2017 hatten sich Münchner Zuschauer daneben benommen, indem sie Pyrotechnik zündeten und teilweise auf das Spielfeld warfen und schossen. Zudem flogen Becher aus dem Gästeblock Richtung Rasen.

Pyrotechnische Vorkommnisse gab es darüber hinaus während der Zweitligaspiele bei Fortuna Düsseldorf am 31. März 2017, bei Erzgebirge Aue am 9. April 2017, bei Dynamo Dresden am 5. Mai 2017 und beim 1. FC Heidenheim am 21. Mai 2017.