Vier Spiele Sperre und Geldstrafe für Würzburgs Mast

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dennis Mast vom Drittligisten FC Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der 3. Liga und einer Geldstrafe im Höhe von 1500 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Mast war in der 8. Minute des Drittligaspiels zwischen dem FC Würzburger Kickers und dem SC Paderborn 07 am 9. September 2017 von Schiedsrichter Tobias Welz (Wiesbaden) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dennis Mast vom Drittligisten FC Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der 3. Liga und einer Geldstrafe im Höhe von 1500 Euro belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Mast war in der 8. Minute des Drittligaspiels zwischen dem FC Würzburger Kickers und dem SC Paderborn 07 am 9. September 2017 von Schiedsrichter Tobias Welz (Wiesbaden) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.