Vier Spiele Sperre für Aues Messeguem

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Soufiane Messeguem vom Zweitligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Messeguem war in der 42. Minute des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 11. Februar 2022 von Schiedsrichter Florian Heft (Neuenkirchen) des Feldes verwiesen worden. Da er in dieser Saison am 1. Oktober 2021 im Spiel gegen den Hamburger SV schon einmal eine Rote Karte gesehen hatte, erhöhte sich das Strafmaß diesmal um ein weiteres Spiel.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Soufiane Messeguem vom Zweitligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Messeguem war in der 42. Minute des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 11. Februar 2022 von Schiedsrichter Florian Heft (Neuenkirchen) des Feldes verwiesen worden. Da er in dieser Saison am 1. Oktober 2021 im Spiel gegen den Hamburger SV schon einmal eine Rote Karte gesehen hatte, erhöhte sich das Strafmaß diesmal um ein weiteres Spiel.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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