Vier Spiele Innenraumverbot und Geldstrafe für Leipziger Torwarttrainer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Niko Sternberg, Torwarttrainer des Frauen-Zweitbundesligisten RB Leipzig, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten vier Meisterschaftsspiele der von ihm betreuten Mannschaft und einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Sternberg wird vorgeworfen, nach Abpfiff des Frauen-Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 21. November 2021 einen Ball absichtlich in Richtung der Schiedsrichter-Assistentin Sina Gieringer (Sasbach) geschossen und diese im Beinbereich getroffen zu haben. Zudem habe er sich dabei unsportlich geäußert. Anschließend bekam er von der Unparteiischen Wiebke Frede (Heidelberg) die Rote Karte gezeigt.

Der Trainer beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Niko Sternberg, Torwarttrainer des Frauen-Zweitbundesligisten RB Leipzig, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten vier Meisterschaftsspiele der von ihm betreuten Mannschaft und einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Sternberg wird vorgeworfen, nach Abpfiff des Frauen-Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 21. November 2021 einen Ball absichtlich in Richtung der Schiedsrichter-Assistentin Sina Gieringer (Sasbach) geschossen und diese im Beinbereich getroffen zu haben. Zudem habe er sich dabei unsportlich geäußert. Anschließend bekam er von der Unparteiischen Wiebke Frede (Heidelberg) die Rote Karte gezeigt.

Der Trainer beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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