Vier Pokalspiele Sperre für Frankfurts Kostic

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Filip Kostic vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Kostic war in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels gegen Werder Bremen am 4. März 2020 von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters haben Spieler und Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Filip Kostic vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier DFB-Pokalspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele seines Vereins gesperrt.

Kostic war in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels gegen Werder Bremen am 4. März 2020 von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters haben Spieler und Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.